Nach der Entlassung des Bundesfinanzministers Christian Lindner durch den Bundeskanzler Olaf Scholz im November ging die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grüne endgültig zu Bruch. Der verlorenen Vertrauensfrage folgen Ende Februar Neuwahlen. Die Parteien befinden sich daher im Wahlkampfmodus und übertreffen sich beinahe täglich mit neuen Wahlgeschenken für die Bürger. Doch bevor diese vielleicht umgesetzt werden, müssen wir noch einen Blick auf die Änderungen für das erst wenige Tage alte Jahr 2025 werfen, denn trotz einiger Entlastungen wird es für viele deutlich teurer.
Wir haben die wichtigsten Neuerungen aus finanzieller Sicht für das Jahr 2025 zusammengefasst.
Höhere Beitragssätze, höhere Freibeträge
Höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Dass die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherungen seit der Corona-Pandemie erheblich gestiegen sind und über kurz oder lang an die Beitragszahler durchgereicht werden würden, das war eigentlich nur eine Frage der Zeit. Ende Dezember gab es schließlich Gewissheit: Viele gesetzliche Krankenversicherungen haben ihren Zusatzbeitrag für 2025 deutlich angezogen. Vereinzelt wurde dieser um mehr als das Doppelte erhöht. Im Schnitt stieg der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung von 2,0 auf 2,5 %. Damit bezahlen Versicherte in der Spitze bis zu 17,1 % ihres Bruttolohns allein für die Gesundheitsversorgung, wobei sich der Beitragssatz hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilt.
Die Pflegeversicherung wird ebenfalls angepasst und steigt um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 %. Auch hier teilt sich der Satz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig auf. Für Singles gibt es weiterhin einen zusätzlichen Aufschlag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten, den sie komplett von ihrem Bruttolohn abführen müssen und damit auf einen Gesamtsatz von 4,2 % kommen.
Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro auf 66.150 Euro. Wer monatlich mehr als 5.512,50 Euro brutto verdient, führt lediglich bis zu dieser Grenze Beiträge ab, jeder weitere Euro bleibt beitragsfrei.
Höherer Grundfreibetrag
Je nach Gehaltsstufe können die höheren Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung jedoch durch die Anpassung des Grundfreibetrags aufgefangen werden. Denn auch 2025 erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrags und damit des Betrags, ab dem Einkommensteuer bezahlt werden muss. Für Singles steigt dieser um 312 Euro auf 12.096 Euro. Bereits im Dezember erfolgte eine zusätzliche Anpassung von 11.604 auf 11.784 Euro rückwirkend, was nachträglich mit dem letzten Monatsgehalt ausbezahlt wurde. Damit müssen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in diesem Jahr erst ab einem Jahreseinkommen von 24.192 Euro Einkommensteuer bezahlen.
Durch die Erhöhung steigt außerdem der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz (42 %) greift. Dieser wird für Alleinverdiener ab 68.431 Euro statt wie bisher ab 66.761 Euro greifen. Ab einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro fällt weiterhin die Reichensteuer mit 45 % an.
Höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld
Familien mit Kindern können sich über ein minimal höheres Kindergeld freuen. Ab dem 01.01.2025 erhalten sie pro Kind 255 Euro monatlich, 2026 soll dieser Betrag um weitere 4 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag, welcher vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und damit die Steuerlast mindert, wird rückwirkend für 2024 angepasst und für 2025 weiter erhöht. Insgesamt beträgt dieser für das laufende Kalenderjahr 6.672 Euro.
Doch Vorsicht: Beim Elterngeld kann es zu einer erheblichen Kürzung kommen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Haushaltes mehr als 175.000 Euro, gibt es ab diesem Jahr überhaupt kein Elterngeld mehr. 2024 lag diese Grenze noch bei 200.000 Euro. In den nächsten Jahren soll dieser Betrag schrittweise auf ca. 150.000 Euro abgesenkt werden.
Eine positive Änderung gibt es bei den Kinderbetreuungskosten. Die können ab 2025 zu 80 % und bis zu einer Höhe von maximal 4.800 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden.
Höhere Löhne und Renten
Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird 2025 abermals angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich dieser von bisher 12,41 Euro pro Stunde auf 12,82 Euro, womit Geringverdiener zusammen mit den höheren Freigrenzen doppelt profitieren. SPD und Grüne machen bereits Wahlwerbung für sich und versprechen trotz der unabhängigen Kommission eine zusätzliche Erhöhung auf 15 Euro. Fraglich, ob sie dieses Wahlversprechen später umsetzen werden können.
Im gleichen Zuge steigt die monatliche Entgeltgrenze für Minijobber von 539 auf 556 Euro, womit sich die Verdienstgrenze auf 6.672 Euro pro Jahr verschiebt. Wer als Rentner, Schüler, Student oder Arbeitnehmer über einen Midijob zusätzliches Geld verdienen möchte, der kann ab dem 1. Januar 2025 weiterhin bis zu 2.000 Euro vergünstigt dazuverdienen. Bis zu diesem Einkommen bezahlen Beschäftigte nur sehr geringe Beiträge in die Sozialversicherung. Die Dazuverdienstmöglichkeiten werden so attraktiver.
Höhere Renten
Rentner erhalten in diesem Jahr womöglich ebenfalls mehr Geld. Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung soll die Altersrente ab Juli bundesweit um 3,5 % steigen und damit im gleichen Maße wie zuletzt. Dann soll es 40,7 Euro je Rentenpunkt geben. Die finale Entscheidung wird voraussichtlich im Sommer fallen, wenn die abschließenden Daten zur Lohnentwicklung vorliegen.
Beitragszahler werden einen stabilen Satz von 18,6 % in die Rentenkasse einzahlen, müssen jedoch mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze rechnen, welche bundeseinheitlich auf 96.600 Euro angehoben wird und damit um 6.000 Euro. Damit bezahlen Einzahler künftig auf höhere Einkommen Rentenversicherungsbeiträge.
Für künftige Rentner interessant: Um auch in den nächsten zwölf Monaten die gleichbleibende Anzahl an Rentenpunkten sammeln zu können, müssen sie ihr Einkommen im Jahresvergleich um 11 % gesteigert haben, andernfalls gibt es künftig weniger Rentenpunkte. Grund dafür ist der gestiegene, durchschnittliche Brutto-Jahresverdienst, welcher sich in diesem Jahr von 45.358 auf 50.493 Euro erhöht hat. Wer mindestens auf dieses Jahreseinkommen kommt, erhält einen Rentenpunkt. Wer darunter oder darüber liegt, bekommt anteilsmäßig weniger oder mehr Punkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Höhere Steuern
CO₂-Preis steigt
Außerdem steigt die CO₂-Steuer pro Tonne von 45 auf 55 Euro. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Preise für Benzin, Diesel sowie auf die Heizkosten der meisten Haushalte. Pro Liter Kraftstoff dürfte die Verteuerung rund 3 Cent ausmachen. Hinzu kommt die mehrfache Versteuerung aufgrund des höheren Grundpreises durch die Umsatz- und Mineralölsteuer, was letztendlich weitere Preissteigerungen nach sich zieht. Außerdem dürften Unternehmen den höheren CO₂-Preis weitergeben. Davon nicht unerheblich betroffen sein wird auch das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr. Dieses steigt von 49 Euro auf 58 Euro monatlich. Das entspricht einer Steigerung um 18 %.
Neue Grundsteuer
Ab Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben. Die Berechnung erfolgt auf Basis der neu festgelegten Hebesätze der Gemeinden und erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Zwar greifen weiterhin die grundsätzlichen Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz) mit der die Grundsteuer berechnet wird, jedoch zieht man künftig einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran. Das kann für viele eine höhere Belastung bedeuten.
Sonstiges
Weiterhin wird 2025 eine Wegzugsteuer für Privatanleger, die in Fonds und ETFs investieren, eingeführt. Wer künftig auswandern möchte und mehr als 500.000 Euro Anschaffungskosten für einen Fonds hatte, der muss diesen beim Wegzug künftig mit der Kapitalertragssteuer versteuern. Die Summe gilt jedoch pro ETF und Fonds und kann somit theoretisch leicht umgangen werden. Außerdem müssen Banken ab dem 9. Januar Echtzeitüberweisungen eingehend ermöglichen, ab dem 9. Oktober dann auch ausgehend und das sogar ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
Für Trader besonders wichtig: Die Verlustverrechnungsgrenze beim Handel mit Termingeschäften wird in diesem Jahr wieder abgeschafft. Verluste oberhalb von 20.000 Euro pro Kalenderjahr dürfen damit wieder in voller Höhe gegengerechnet werden, womit die unsinnige Besteuerung von Umsatz endlich wieder ihr Ende nimmt. Diese Änderung greift rückwirkend in allen offenen Fällen.
Bei der KFZ-Versicherung wird es vermutlich ebenfalls teurer werden. Branchenverbände warnen aufgrund deutlich gestiegener Kosten vor deutlichen Preisanpassungen. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese für 2024 bis zum 31. Juli 2025 an das Finanzamt übermittelt haben. Mit Steuerberater ist dies bis zum 30. April 2026 möglich.
Fazit: 2025 wird teuer
Die Neuerungen für 2025 bringen viele finanzielle Belastungen mit sich – von höheren Abgaben bis hin zu gestiegenen Lebenshaltungskosten. Doch mit der richtigen Planung kann man die Mehrbelastung etwas drücken. So sollte man überprüfen, ob sich der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung lohnt und vor allem sollte man weiterhin selbstständig eigenverantwortlich vorsorgen, um der sich zuspitzenden Rentenproblematik entgegenzuwirken.