Andere Ideen sind sinnvoller: Der Mindestlohn gehört abgeschafft!

Im Sondierungspapier von Union und SPD, der womöglich nächsten Regierungskoalition, ist eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde festgeschrieben – und das vorbei an der eigentlich extra dafür eingerichteten Kommission. Damit sollen etwa acht Millionen Menschen aus dem Niedriglohnsektor eine Gehaltserhöhung erhalten, wie es die Partei um den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz vollmundig auf ihren Wahlplakaten versprochen hatte.

Was auf den ersten Blick nach einem durchaus zu begrüßenden Schritt und einer unterstützenswerten Idee klingt, entpuppt sich am Ende zu einer Nullnummer, die schlussfolgern lässt, dass der Mindestlohn eher abgeschafft als erhöht gehört. Es gibt sinnvollere Wege in den unteren Gehaltsklassen für Entlastung zu sorgen.

Eingriff in die Marktwirtschaft

Zunächst einmal stellt ein gesetzlicher Mindestlohn einen erheblichen Eingriff in die freie Marktwirtschaft und die Vertragsfreiheit dar. Jedem Bürger steht es frei, einen Arbeitsvertrag erst dann zu unterschreiben, wenn dieser den eigenen Vorstellungen entspricht, oder aber abzulehnen, wenn Teile daraus nicht zusagen. Der wichtigste Faktor ist sicherlich die Entlohnung.

Wie vieles im Leben kommt ein Arbeitsvertrag durch Angebot und Nachfrage zustande. Ein Unternehmen hat eine gewisse Nachfrage nach einem Mitarbeiter mit bestimmter Qualifikation, Stundenanzahl und Arbeitsleistung und unterbreitet hierfür ein Angebot in Form eines Arbeitsplatzes sowie einer Bezahlung. Der Bewerber sucht hingegen eine bezahlte Beschäftigung und bringt eine bestimmte Qualifikation mit. Erst wenn alle Seiten zufrieden sind, kommt es zum Abschluss.

Viel mehr noch: Gibt es nur wenige Bewerber auf eine Stelle, muss das Unternehmen an seinem Angebot feilen, um seine Nachfrage bedienen zu können. Sind hingegen mehr Bewerber als Stellen vorhanden, kann das Unternehmen aus diesem Angebot die bestmögliche Nachfrage für sich auswählen. Es findet ein Wettbewerb statt – ein staatlich festgesetzter Mindestlohn greift in diesen ein und hebelt das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage aus.

Gefährdung von Arbeitsplätzen

Die Anhebung des Mindestlohns kann außerdem dazu führen, dass Unternehmen unter Umständen weniger hohe Löhne bezahlen und weniger Arbeitsplätze anbieten können. Das trifft insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer und damit eigentlich die, die man mit einem Mindestlohn unterstützen wollte. Betroffen sind überwiegend Branchen mit einer niedrigen Gewinnmarge, wie beispielsweise die Gastronomie, der Einzelhandel oder kleinere Handwerksbetriebe. In der Folge könnten Unternehmen dazu übergehen, mehr Automatisierung und Digitalisierung zu nutzen, um menschliche Arbeitskräfte zu ersetzen. Amazon* ist da ein gutes Beispiel.

Doch selbst innerhalb eines Unternehmens, kann die Erhöhung des Mindestlohns zu Unruhen führen. Bekommt der Mindestlohnempfänger tatsächlich eine Gehaltserhöhung von 17 %, ohne dass dieser zusätzliche Verantwortung übernimmt oder mehr Leistung bringen muss, und die eigentlich höher gestellten Kollegen erhalten keine solche Gehaltsanpassung, wird deren Arbeit zwangsläufig entwertet. Der monetäre Ausgleich zum Mindestlohnempfänger schwindet.

Entweder die Kollegen verhandeln eine Gehaltserhöhung in ähnlicher Höhe und gehen damit das Risiko ein, dass dies der Arbeitgeber nicht bezahlen kann, oder aber sie schauen sich am Arbeitsmarkt anderweitig um, um das Gehaltsdelta wiederherzustellen. Erneut hat das Festsetzen eines Mindestlohns Einfluss auf ein Arbeitsverhältnis.

Dass es dazu kommen wird, zeigen die Pläne von Gewerkschaften. Sie haben bereits angekündigt, sich für Berufe einzusetzen, die bislang 14 oder 17 Euro je Stunde verdient haben. Ihre Arbeit soll weiterhin höher geschätzt werden als Mindestlohn. Zudem muss mittelfristig das nationale Alternativeinkommen steigen, schließlich ist das Bürgergeld an das Lohnniveau und die Lebenshaltungskosten gekoppelt.

Höhere Preise und Inflation

Unternehmen, die durch höhere Löhne höhere Kosten haben, werden diese in der Regel an die Verbraucher weitergeben. Dies führt zu einem Preisanstieg bei Waren und Dienstleistungen, was wiederum die Kaufkraft der Konsumenten schwächt und damit diejenigen belastet, die man durch einen Mindestlohn eigentlich hätte entlasten wollen. Die Lohn-Preis-Spirale dreht sich schneller.

Ein Beispiel: Bäcker Lutze verkauft eine Laugenstange für einen Euro. Davon bleiben ihm 10 Cent Gewinn. Um seine beiden Mitarbeiter auch nach der Erhöhung des Mindestlohns halten zu können, müsste er pro Tag 415 solcher Brötchen mehr verkaufen (2,59 Euro (Differenz alter/neuer Mindestlohn) mal 8 Stunden mal 2 Mitarbeiter durch 10 Cent).

Lutzes Alternative ist eine Preiserhöhung. Er verteuert den Preis für seine Laugenstange um 17 % auf 1,17 Euro. Das Bizarre dabei: Seine Mitarbeiter bekommen nun zwar mehr Geld, sie können sich am Ende dennoch nicht mehr Laugenbrötchen leisten. Ihre Kaufkraft hat gleichermaßen verloren. Sie haben nichts gewonnen. In letzter Konsequenz könnte Bäcker Lutze einen seiner beiden Mitarbeiter entlassen. Dann bliebe die Arbeit des anderen liegen. Eine Zwickmühlen-Entscheidung!

Kein nachhaltiger Beitrag zur Armutsbekämpfung

Und genau da sind wir am wichtigsten Punkt: Vom Mindestlohn profitieren am Ende immer andere und nicht die, die man eigentlich entlasten wollte. Hauptsächlich sind das der Staat und seine Politiker, die mit dieser eigentlich gut gemeinten Idee auf Wählerfang gegangen sind. Der Staat profitiert von höheren Abgaben beim Arbeitgeberbrutto und den zusätzlichen Preisanpassungen durch die Umsatzsteuer sogar doppelt.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Geht man davon aus, dass die monatliche Arbeitszeit bei 160 Stunden liegt, kommt der Mindestlohnverdiener in Steuerklasse 1 auf einen Bruttolohn von rund 1.986 Euro. Die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber beläuft sich auf etwa 2.400 Euro, da auch dieser anteilig die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung mitbezahlt. Am Ende kommen nur etwa 1.466 Euro an. Fast 935 Euro gehen für Staat und Sozialabgaben drauf. Das entspricht einer Quote von knapp über 39 %.

Bei den geforderten 15 Euro Mindestlohn steigt das Arbeitgeberbrutto auf ca. 2.900 Euro, wovon wiederrum etwa 1.200 Euro Abgaben weggehen und damit sogar fast 42 %. Der Staat verbessert seine Quote, der Arbeitnehmer bekommt netto knapp 1.700 Euro auf sein Konto überwiesen und damit nur 242 Euro mehr. Für diese 242 Euro muss der Arbeitgeber ganze 500 Euro drauflegen. Diese 242 Euro können dann zwar (nach Abzug des oben genannten Kaufkraftverlusts) verkonsumiert werden, am Ende zwackt sich der Staat durch zusätzliche Konsumsteuern aber auch hier erneut einen größeren Teil ab und verdient am einzelnen mehr.

Viel sinnvoller wäre es, die Abgabenlast für Geringverdiener zu senken. Statt der horrenden 40 %, könnte man diese auf immer noch hohe 30 % reduzieren. Dann bekäme der Geringverdiener bei derzeitigem Mindestlohn von 12,41 Euro rund 1.675 Euro und damit in etwa die Summe, die von den Initiatoren durch die Erhöhung des Mindestlohns erreicht werden möchte. Der Unterschied: Der Arbeitgeber muss nichts drauflegen oder sich Gedanken machen, wie er diesen Mehraufwand verdienen kann.

Der Staat hat dagegen andere Möglichkeiten, den Mindereinnahmen entgegenzuwirken. Bei einem Haushalt von über einer Billion Euro hat er ohnehin eher ein Ausgaben-, als ein Einnahmenproblem und die größte Steuerlast in der Einkommensteuer tragen ohnehin die höheren Gehaltsklassen.

Schattenwirtschaft und illegale Beschäftigung

Im schlimmsten Fall führt die staatliche Festschreibung von Gehältern dazu, dass sich mehr Unternehmen und Arbeitnehmer der Schattenwirtschaft zuwenden. Schwarzarbeit oder inoffizielle Beschäftigungsverhältnisse könnten zunehmen, um gesetzliche Lohnvorgaben zu umgehen oder aber die höheren Kosten einzusparen. Dies würde zu einem Kontrollverlust des Staates über den Arbeitsmarkt führen und Steuerausfälle verursachen.

Fazit

Ein gesetzlicher Mindestlohn mag auf den ersten Blick eine gute Idee sein, hat jedoch zahlreiche negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und den Arbeitsmarkt. Ein freier Wettbewerb der Löhne, abhängig von Angebot und Nachfrage, führt zu einer besseren und nachhaltigeren Lösung für alle Beteiligten. Statt eines Mindestlohns sollten alternative Maßnahmen zur Unterstützung von Geringverdienern entwickelt werden, ohne den Arbeitsmarkt unnötig zu belasten.

Letzte Aktualisierung am 16.04.2025 um 05:58 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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