Deutschland hat am 23. Februar 2025 eine neue Bundesregierung gewählt. Am 9. April verständigten sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag, welcher in dieser Woche von allen drei Parteien und deren Mitglieder angenommen wurde. Damit steht einer Kanzlerschaft Friedrich Merz‘ (CDU) nichts mehr entgegen. Er wird voraussichtlich am 6. Mai vereidigt werden. Die Pläne der neuen Regierungskoalition tragen klar die Handschrift der Sozialdemokraten und halten viele potentielle Änderungen bereit, die in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Darunter sind einige Pläne, die uns Kapitalanleger betreffen.
Geringfügige Steuerentlastungen geplant
Das Wichtigste zuerst: Die Steuern für kleinere und mittlere Einkommen sollen künftig sinken. Doch in welchem Umfang, das bleibt offene Verhandlungssache, wobei die Änderungen ohnehin erst „zur Mitte der Legislatur“ und damit nicht vor 2027 kommen sollen. Fest steht hingegen, dass der Solidaritätsbeitrag, welcher inzwischen gänzlich abgekoppelt von seiner ursprünglichen Idee läuft, weiter bestehen bleiben soll. Er trifft jedoch nicht nur Spitzenverdiener, sondern über die Kapitalerträge auch jeden Kleinsparer und Anleger.
Ab dem 1. Januar 2026 soll immerhin der Umsatzsteuersatz bei der Abgabe von Speisen dauerhaft von 19 auf 7 % abgesenkt werden. Ob Restaurantbesuche dadurch tatsächlich günstiger werden, bleibt fraglich, denn eine Pflicht zur Weitergabe der Steuerersparnis an die Kunden besteht nicht. Bei gleichbleibenden Preisen könnten Gastronomen ihren Gewinn um ca. 12 % steigern, was gerade nach der Coronazeit verständlich wäre.
Spätestens ab 2028 soll der Satz der Körperschaftsteuer über fünf Jahre verteilt um einen Prozentpunkt jährlich von derzeit 15 auf 10 % reduziert werden, um Unternehmen zu entlasten. Außerdem will die nächste Regierung prüfen, welche Unternehmen unabhängig ihrer Rechtsform dieser Steuerart unterliegen sollen, und will die Regeln vereinfachen.
Ob das bei einer derzeit abflachenden Wirtschaftsleistung vielleicht nicht etwas zu spät ist, wird die Zeit zeigen. Vereinzelt könnten Gewerbetreibende aber auch höhere Steuern bezahlen müssen, denn noch für dieses Jahr sieht der Koalitionsvertrag einen Mindesthebesatz für Gemeinden von 280 vor.
Höhere Anreize für Mehrarbeit
Wer mehr und länger arbeiten möchte, soll dies in Zukunft steuerlich begünstigt tun dürfen. So sollen Rentner, die über das reguläre Renteneintrittsalter weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen. Überstundenzuschläge sollen bei Vollzeitbeschäftigung komplett steuerfrei werden. Für Teilzeitbeschäftigte oder gar Mindestlohn-Bezieher gilt diese Änderung jedoch nicht. Selbstständige und Freiberufler werden überhaupt nicht berücksichtigt. Der Mindestlohn soll steigen – verordnet durchdie zuständige Kommission.
Recht zeitnah nach der Amtsübernahme wollen Union und SPD die Stromsteuer auf das „europäische Mindestmaß“ reduzieren und Umlagen sowie Netzentgelte senken. Das könnte den Strompreis kurzfristig um ca. 2,5 bis 3,5 ct/kWh verbilligen. Außerdem sollen ein spezieller Industriepreis für energieintensive Unternehmen kommen und die Gasspeicherumlage abgeschafft werden, was Heizungskunden um rund 0,35 ct/kWh entlasten könnte.
Um den Absatz von klimafreundlicheren Fahrzeugen zu fördern, soll es für Käufer eines Elektrofahrzeugs drei steuerliche Vergünstigungen geben: So sollen E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2035 von der KFZ-Steuer befreit bleiben, wer einen E-Dienstwagen von seinem Arbeitgeber gestellt bekommt, darf sich diesen für einen Anschaffungswerte von bis zu 100.000 Euro gönnen, um die volle steuerliche Begünstigung zu erhalten. Das Klimageld wird es dagegen nicht geben.
Alle Pendler sollen sich ab dem nächsten Jahr über eine erhöhte Entfernungspauschale freuen und es zudem einfacher gemacht bekommen. So soll der Steuerzahler künftig bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 Euro steuerlich für seinen Arbeitsweg geltend machen dürfen, was bislang erst ab dem 21. Entfernungskilometer zur ersten Arbeitsstätte galt.
Änderungen bei der Rente
Das Rentenniveau will die neue Regierung vorerst bis 2030 auf 48 % festschreiben, ohne jedoch die eigentliche Problematik anzugehen. Das gesetzliche Eintrittsalter von 67 Jahren bleibt Bestand. Immerhin soll es zum 1. Januar 2026 eine sogenannte „Frühstart-Rente“ geben. Dann sollen Kinder vom sechsten Lebensalter bis zur Volljährigkeit während der Zeit, in der sie eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten. Der darüber generierte Betrag wird dann bis zum späteren Renteneintritt angesperrt und kann durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen, nicht genannten Höchstbetrag weiter bespart werden. Alle Erträge sollen dann steuerfrei bleiben.
Das Gesetz zur Einführung einer Aktienrente, bzw. des Generationenkapitals wäre bereits fertig gewesen und hätte von der Ampel-Regierung nur noch verabschiedet werden müssen. Doch durch den Rauswurf des Finanzministers zerbrach die Regierung und damit deren Idee. Die große Koalition wird nicht daran festhalten.
Insgesamt bleibt der Koalitionsvertrag an vielen Stellen vage und liefert oftmals keine genauen Zahlen oder Angaben. Es bleibt abzuwarten, was davon tatsächlich umgesetzt werden wird.
Letzte Aktualisierung am 9.05.2025 um 08:18 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API