Sozialabgaben auf Kapitalerträge: Abgabenkeule für die Mittelschicht

Die Steuer-Orgie der SPD geht schon wieder in die nächste Runde. Im Koalitionsausschuss der beiden Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wurde Ende November ein neuer „Prüfauftrag“ für die sogenannte Rentenkommission festgehalten, der vorsieht, „weitere Einkunftsarten“ in die Sozialversicherung einzubeziehen. Das ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für das, was es wirklich bedeutet: ein direkter Angriff auf die Kapitalerträge von Millionen Deutschen.

Für den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wäre dies abermals eine Kehrtwende, denn noch vor ziemlich genau einem Jahr bezeichnete er eben diesen Vorschlag, der vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habek (Grüne) eingebracht wurde, als „Schnappsidee“ und „Unsinn“ und versprach seinen Wählern, dass mit ihm als Kanzler soetwas niemals umgesetzt werden würde.

Die Zeiten wechseln schneller als die Koalitionen in Berlin. Versprechen im Wahlkampf haben keinen Wert. Wir haben nachgerechnet, welche Auswirkungen diese Idee für jeden Sparer und Anleger haben würde.

Wie Kapitalerträge bisher besteuert werden

Um das Ausmaß der geplanten Reform zu verstehen, muss man zunächst wissen, wie Kapitalerträge in Deutschland derzeit besteuert werden. Seit 2009 gibt es in Deutschland die sogenannte Abgeltungsteuer, ein pauschales Steuersystem, das auf alle Kapitalerträge angewendet wird – ob es sich um Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder sonstige Erträge handelt. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 %.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, eine „temporäre“ Steuer, die 1995 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurde und bis heute existiert, obwohl die ursprüngliche Aufgabe längst erfüllt ist. Der Solidaritätszuschlag wird nicht auf die Kapitalerträge selbst erhoben, sondern auf die 25-prozentige Abgeltungsteuer. Das klingt abstrakt, bedeutet aber ganz konkret: Man nimmt die 25 % Abgeltungsteuer und rechnet 5,5 % davon noch mal zusätzlich.

Wer Mitglied der Kirche ist, bezahlt in fast allen Bundesländern noch die Kirchensteuer. Nur in Bremen und Schleswig-Holstein wird sie nicht erhoben. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 bis 9 % und wird wie der Solidaritätszuschlag mit der Abgeltungssteuer verrechnet. Beispiel: Wer in Bayern oder Baden-Württemberg lebt und einer Kirche angehört, kommt bei seinen Kapitalerträgen auf eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 26,375 %. Wer in den meisten anderen Bundesländern lebt, zahlt etwa 28,625 %.

Pro Jahr gibt es einen Freibetrag von 1.000 pro Person (2.000 Euro für Eheleute), der Abzug erfolgt pauschal, ohne Umschweife, weitere Freibeträge oder die Möglichkeit, etwaige Werbungskosten anzusetzen. Es ist alles (eigentlich) abgegolten.

Was exakt plant die Regierung?

Zusätzlich zu den eigentlich abgegoltenen Steuern sieht das Koalitionsausschuss-Papier vom 26. November 2025 nun vor, diese „weiteren Einkunftsarten“ in die Sozialversicherung mit einzubeziehen. Das ist absichtlich vage formuliert, um Gegenwind zu vermeiden und um sich später vielleicht doch eine Art Hintertürchen offen zu lassen. Doch was damit gemeint ist, ist offensichtlich: Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Die Details sind zwar noch nicht finalisiert, Wirtschaftsbeobachter und Fachleute deuten jedoch auf mehrere mögliche Szenarien hin. Das wahrscheinlichste Szenario wäre eine pauschale Erhebung von Sozialabgaben auf alle Kapitalerträge, ähnlich wie bei Arbeitslohn, wo die Sozialabgaben meist hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Das würde bedeuten, dass die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung alle einen Anteil der Kapitalerträge abfordern würden, was zusammen zu einer massiven zusätzlichen Steuerbelastung führen würde.

Ein anderes Szenario wäre eine abgestufte Lösung mit Freibeträgen für Kleinsparer. Vielleicht würde man die ersten 5.000 oder 10.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr befreien, und danach kämen die Sozialabgaben. Das würde vor allem Menschen treffen, die sparsamer leben und etwas Vermögen aufgebaut haben. Es würde besonders Mittelständler und kleine Geschäftsleute treffen, die durch Ersparnisse versuchen, ihre Altersversorgung zu sichern.

Ein drittes Szenario wäre die Beschränkung auf „stark renditestarke“ Anlagen. Man könnte nur Gewinne aus Aktienkäufen mit Sozialabgaben belegen, nicht aber Zinsen oder Mieteinnahmen. Das klingt erst einmal sauberer, ist wirtschaftspolitisch jedoch noch schlimmer, weil es eine Diskriminierung von Aktienbesitzern bedeutet und Investitionen in deutsche Unternehmen bestraft. Das Perverseste bei diesem Plan ist, dass es bürokratisch längst durchdacht ist. Finanzbehörden haben längst Szenarien durchgerechnet.

Die Rentenkommission wird einen detaillierten Plan vorlegen. Die Details werden dann diskutiert. Und am Ende wird genau das passieren, was immer passiert: Es wird eine mittlere Lösung geben, die keinen wirklich zufriedenstellt, aber einfach akzeptiert wird.

Detaillierte Rechenbeispiele: Wen trifft es wirklich?

Um das Ausmaß dieser geplanten Steuererhöhung zu verstehen, müssen wir konkrete Zahlen anschauen. Wir beginnen mit einem typischen Durchschnittsverdiener, jenem Millionen von Menschen, die in Deutschland arbeiten und versuchen, sich etwas aufzubauen. Nehmen wir einen 45-jährigen Mann mit Kind, der in der Versicherungswirtschaft für 50.000 Euro arbeitet, verheiratet ist, eine Frau mit Teilzeiteinkommen von 25.000 Euro hat und so insgesamt auf ein Haushaltseinkommen von 75.000 Euro brutto kommt. Der Mann hat über viele Jahre hinweg konsistent 500 Euro monatlich gespart, das macht 6.000 Euro pro Jahr. Nach 20 Jahren Sparrate hat er ohne Rendite und Zinsenszins insgesamt 120.000 Euro zur Seite gelegt.

Diese 120.000 Euro sind angelegt in ETFs auf den DAX und in deutschen Standardwerte, dazu ein bisschen in Rentenfonds. Der Durchschnittsertrag dieser Anlage über die Jahre liegt bei etwa 2,5 % pro Jahr. Das ist historisch gesehen eine durchaus bescheidene Rendite, wenn man betrachtet, dass der Aktienmarkt langfristig etwa 7 bis 8 % wirft, aber unser fiktiver Sparer ist vorsichtig und hat einen großen Teil in weniger volatilen Anlagen, deshalb rechnen wir mit 2,5 %.

Für das nächste Jahr kann der Sparer also mit Kapitalerträgen in Höhe von ca. 3.000 Euro rechnen. Nach dem Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro bleiben 1.000 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge. Diese werden mit der aktuellen Abgeltungsteuer von 26,375 % (ohne Kirchensteuer) besteuert. Die Steuerbelastung liegt bei 264 Euro. Das hört sich verkraftbar an. Der Sparer hat 3.000 Euro verdient und zahlt 264 Euro Steuer. Das sind 8,8 % des Ertrages. Die restlichen 2.736 Euro können wieder reinvestiert werden, und das Vermögen wächst weiter.

Verdreifachung der Abgaben möglich

Jetzt kommt die geplante Änderung: Nehmen wir an, die Regierung würde folgende Regel einführen: Kapitalerträge werden wie Arbeitseinkommen behandelt und unterliegen der Rentenversicherung mit 18,6 %. Das ist der aktuelle Rentenbeitragssatz von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kombiniert. Dazu kommen die Krankenversicherung mit etwa 17,05 % (dieser Satz variiert je nach Krankenkasse), die Pflegeversicherung mit 3,6 %, und die Arbeitslosenversicherung mit etwa 2,6 %. Zusammen sind das 41,85 % Sozialabgaben.

Jetzt rechnen wir durch: Unser fiktiver Sparer hat wieder 3.000 Euro Kapitalerträge. Der Sparerpauschbetrag bleibt erhalten, also 2.000 Euro bleiben steuerfrei. 1.000 Euro sind der neuen Regelung unterworfen. Auf diesen 1.000 Euro werden jetzt 41,85 % Sozialabgaben erhoben. Das sind 418,50 Euro zusätzlich. Dazu kommt die obige Steuerbelastung von 264 Euro. Insgesamt zahlt der Sparer jetzt 682,50 Euro Steuern und Abgaben auf die 1.000 Euro steuerpflichtigen Kapitalerträge. Das ist eine Belastungsquote von 68,3 % auf die steuerpflichtigen Erträge oder 22,75 % auf alle erwirtschafteten Kapitalerträge.

Vorher zahlte er 264 Euro, jetzt sind 682,50 Euro fällig. Das ist eine Erhöhung der Steuerbelastung um fast 158 %, also fast eine Verdreifachung. Statt 2.736 Euro, die reinvestiert werden können, sind es nur noch 2.053,50 Euro.

Geht man hingegen davon aus, dass man auf seine Kapitalerträge jeweils nur die Arbeitnehmeranteile zahlen müsste, reduzieren sich die Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf 21,525 %. Bei kinderlosen Singles werden dann 9,3 % Rentenversicherung, 8,525 % für die Krankkasse inklusive eines Zusatzbeitrags, 2,4 % für die Pfllegesicherung (1,8 % + 0,6 %) und 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung fällig.

Hier einige Beispielrechnungen:

Single-Haushalt ohne Kinder und Kirchenzugehörigkeit

Bei Einkünften über 69.750 Euro steigen die Beiträge ab dem nächsten Steuerjahr für Krankenkasse und Pflegeversicherung nicht weiter an, bei 101.400 Euro sind zudem die Abgaben für Rente und Arbeitslosenversicherung gedeckelt. Sprich: Wer gut verdient, hat unter Umständen sein Soll für die Sozialabgaben bereits geleistet und muss diese nicht weiter abgeben. Die Folge: Bei den zusätzlichen Sozialabgaben würde vor allem die Mittelschicht belastet, wo sich die Abgaben nahezu verdoppeln, während Geringverdiener mit geringen Vermögen oft keine Kapitalerträge haben, die über den Freibetrag hinausgehen. Um gerechter zu werden, müssten also sowohl die Freibeträge als auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich erhöht oder Letztere sogar gänzlich abgeschafft werden.

Rechnen wir das auf 20 Jahre hoch: Wenn unser fiktiver Sparer die Sparquote nicht ändert und weiterhin 6.000 Euro pro Jahr spart, dann bedeutet die neue Steuerbelastung, dass er insgesamt 8.180 Euro weniger Kapitalerträge nach Steuern erhält als vorher. Unter Berücksichtigung des Zinseszinseffekts entgeht ihm einiges an Rendite.

Es ist eine Belastung, die sich über die Jahre durch die fehlende Zinseszinskomposition aufzehrt.

Das Prinzip: Doppelbesteuerung durch die Hintertür

Die Systemlogik: Arbeiter und Angestellte zahlen zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch Sozialversicherungsbeiträge. Kapitalanleger nicht. Das wird von der Politik als „ungerecht” empfunden – obwohl es nicht ungerecht ist, sondern eine historische Unterscheidung zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen abbildet.

Nun soll genau diese Grenze aufgeweicht werden: Auch Kapitalerträge sollen künftig mit Sozialabgaben belastet werden – zusätzlich zur bestehenden Abgeltungsteuer. Das wäre eine Doppelbesteuerung in reinster Form. Wenn man bei Dividenden bereits auf Unternehmensebene anfängt zu rechnen, kommt man bereits heute auf eine Belastung, die schnell über 50 % liegt und damit über fast jedem Arbeitseinkommen. Von jedem verdienten Euro schnappt sich der Staat rund die Hälfte, um davon später von der Steuer der Steuer noch einmal eine Steuer einzuziehen. Es wird immer schwieriger, überhaupt noch eigenverantwortliche Altersvorsorge zu betreiben und das obwohl staatliche Sicherungssysteme immer mehr versagen.

Die geplanten Sozialabgaben auf Kapitalerträge sind kein Angriff auf die Reichen, wie es sich sicherlich einige wünschen würden. Sie sind ein Angriff auf die Mittelschicht. Ein Angriff auf jene Menschen, die durch Fleiß und Sparsamkeit versuchen, sich selbst zu helfen. Sie sind ein Angriff auf die letzten Überreste des Eigentumsrechtes in Deutschland.

Friedrich Merz und seine Regierung haben gelogen. Sie haben Wahlversprechen gegeben, die sie nicht einhalten wollten. Und jetzt, da sie an der Macht sind, offenbaren sich ihre wahren Ziele: nicht weniger Staat, sondern mehr Kontrolle. Nicht wirtschaftliche Freiheit, sondern stärkere Umverteilung. Merz versprach Freiheit. Merz liefert Kontrolle. Das ist inzwischen fast schon traurige deutsche Tradition…

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Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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