Straffere Zügel für Verbraucherkredite: Deutscher Bundestag beschließt neue Regeln

Der Bundestag verschärft die Regeln für Verbraucherkredite. Was sich bei Buy Now Pay Later, Dispo, Kleinkrediten und Bonitätsprüfung jetzt ändert.

Straffere Zügel für Verbraucherkredite: Deutscher Bundestag beschließt neue Regeln

200 Euro hier, ein Zahlungsaufschub dort, dazu noch ein Kauf auf Rechnung und die geduldete Kontoüberziehung. Jede einzelne Entscheidung wirkt klein. In Summe kann daraus jedoch schnell eine Schuldenspirale werden. Genau an dieser Stelle soll das neue Gesetz zu Verbraucherkreditverträgen ansetzen, das der Deutsche Bundestag am gestrigen Freitag beschlossen hat.

Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 für Verbraucherkreditverträge und damit ein Eingriff in einen Markt, der sich in den vergangenen Jahren stark verändert hat: Digitale Kreditangebote, Ratenkäufe, Buy-Now-Pay-Later-Modelle und algorithmische Bonitätsprüfungen haben Konsumkredite einfacher, schneller und oft unsichtbarer gemacht. Für Anbieter ist das attraktiv, für Verbraucher oft riskant.

Das neue Gesetz zieht die Zügel an gleich mehreren Stellen an: Mehr Kreditformen fallen künftig unter das Verbraucherschutzrecht. Anbieter müssen genauer prüfen, ob die Gewährung eines Kredits überhaupt tragbar ist. Zudem geraten überhöhte Zinsen verstärkt unter Beobachtung und auch automatisierte Bonitätsentscheidungen werden stärker reguliert.

Worum es konkret geht

Künftig werden deutlich mehr Kreditformen in die Regeln für Verbraucherkredite einbezogen. Dazu gehören Kleinkredite mit einer Summe von unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit kurzen Laufzeiten von bis zu drei Monaten und typische Buy-Now-Pay-Later-Modelle, wie sie beispielsweise von Klarna oder Paypal angeboten werden.

Genau das ist einer der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes. Denn solche Angebote wirken im Alltag oft nicht wie ein Kredit. Sie erscheinen als bequemer Zahlungsaufschub oder als kleine Zusatzoption beim Onlinekauf. Wirtschaftlich sind sie allerdings oft nichts anderes als vorgezogener Konsum auf Pump.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf eine Entwicklung, die längst Realität ist. Überschuldung beginnt selten mit einem großen Darlehen. Häufig wächst sie über viele kleine Verpflichtungen, die jeweils harmlos aussehen.

Buy Now Pay Later verliert seinen Sonderstatus

Besonders relevant ist das Gesetz für Buy-Now-Pay-Later-Angebote. Diese Modelle hatten sich zuletzt stark verbreitet, weil sie Käufe vereinfachen und Hemmschwellen senken. Genau das ist aus Sicht des Verbraucherschutzes das Problem. Wenn das Bezahlen vom Kaufmoment getrennt wird, fühlt sich Konsum günstiger an, als er tatsächlich ist. Mehrere kleine Zahlungsaufschübe parallel wirken oft harmlos, können jedoch schnell unübersichtlich werden. Das neue Gesetz behandelt solche Modelle deshalb stärker als das, was sie in vielen Fällen sind: Kredite mit realem Verschuldungsrisiko.

Kreditwürdigkeitsprüfung wird strenger

Ein zweiter Kernpunkt ist die verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung. Anbieter sollen künftig genauer prüfen, ob ein Verbraucher den Kredit voraussichtlich zurückzahlen wird. Maßgeblich sollen dabei relevante und belastbare Informationen zu Einkommen, Ausgaben und finanzieller Gesamtlage sein, die zusätzlich mit abgefragt werden müssen. Das ist wichtig, weil Kreditvergabe in den vergangenen Jahren oft stärker auf Abschlussgeschwindigkeit als auf Tragfähigkeit optimiert wurde. Für den Markt mag das effizient sein, für Verbraucher ist es gefährlich.

Zudem dürfen bei allgemeinen Verbraucherdarlehen bestimmte sensible Daten nicht verwendet werden. Auch Daten aus sozialen Netzwerken oder Angaben zur politischen Gesinnung sollen nicht in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließen dürfen. Gerade mit Blick auf Scoring und Profiling ist das ein sinnvoller Schutz. Die SCHUFA hatte erst kürzlich ihr neues Scoring veröffentlicht.

Wer heute einen Kredit beantragt, wird oft nicht mehr von einem Menschen, sondern von einem Algorithmus bewertet. Genau deshalb sind die neuen Regeln für automatisierte Entscheidungen relevant. Verbraucher sollen mehr Rechte bekommen, wenn Bonitätsprüfungen automatisiert erfolgt sind. Dazu gehört überwiegend, dass eine menschliche Überprüfung verlangt werden kann, was nachvollziehbare Kontrollrechte schafft.

Dispo und überhöhte Zinsen geraten stärker in den Fokus

Auch bei Überziehungsmöglichkeiten wird nachgeschärft. Verbraucher sollen in Zukunft regelmäßig über den Stand und die Kosten informiert werden. Wird eine Überziehungsmöglichkeit gekündigt oder reduziert, gelten strengere Informationspflichten. Besonders relevant ist eine geplante Erleichterung für den Rückzahlungsweg. Wenn eine genutzte Überziehungsmöglichkeit gekündigt wird, soll vor einer Zwangsvollstreckung eine Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten angeboten werden – ohne zusätzliche Kosten und zum bisherigen Sollzinssatz.

Bemerkenswert ist außerdem die geplante Konkretisierung bei sittenwidrig überhöhten Kreditzinsen. Ein auffälliges Missverhältnis soll in der Regel dann vorliegen, wenn der effektive Jahreszins den marktüblichen Zinssatz um 100 % oder um zwölf Prozentpunkte überschreitet. Das schafft mehr Klarheit und lässt Verbraucher einfacher erkennen, wenn ein besonders teures Kreditmodell angeboten wird.

Digitaler Abschluss wird leichter, Beratung stärker eingebunden

Politisch umstritten war vorrangig, dass für allgemeine Verbraucherkredite künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen sollte – und das ist nun die größte Schwäche des Gesetzes geworden. Kredite lassen sich damit einfacher digital abschließen. Das passt zwar in die digitale Gegenwart, senkt auf der anderen Seite aber auch die Abschlussbarriere, und genau das ist bei Krediten eigentlich ein Problem, denn ein Kredit ist kein Streaming-Abo. Je schneller und beiläufiger ein Abschluss funktioniert, desto größer ist das Risiko übereilter Entscheidungen.

Dafür sollen Schuldnerberatungsdienste künftig stärker eingebunden werden. Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten sollen fortan leichter auf passende Beratungsangebote hingewiesen werden.

Fazit

Für Verbraucher sind Gesetzesänderungen grundsätzlich positiv. Kleine und digitale Kreditformen werden ernster genommen. Anbieter müssen genauer prüfen, besser informieren und aufklären und in Krisenfällen geordnete Lösungen anbieten. Einen Grundsatz ändert das Gesetz jedoch nicht: Auch ein kleiner Zahlungsaufschub ist kein harmloser Komfort, sondern eine Vorverlagerung von Kaufkraft, was jegliche Kreditform immer zu einem gefährlichen Modell macht.

Im Großen und Ganzen geht das neue Gesetz aber in die richtige Richtung. Es reagiert auf einen Kreditmarkt, in dem Verschuldung oft nicht mehr über den klassischen Bankkredit entsteht, sondern über Ratenkäufe, Zahlungsaufschübe, Dispo und digitale Minikredite. Gut ist vor allem, dass Kleinkredite und Buy-Now-Pay-Later-Modelle nun stärker reguliert werden und, dass Kreditwürdigkeitsprüfung, Scoring und Schuldnerberatung mehr Gewicht bekommen.

Kritisch bleibt dagegen, dass der Abschluss von Krediten in Zukunft digital noch einfacher werden soll.

Letzte Aktualisierung am 8.05.2026 um 12:30 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Andreas Stegmüller

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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