4.500 Euro Monatsbrutto liegen fast genau am Median der Vollzeitverdienste. In der freien Wirtschaft kostet eine solche Arbeitsleistung den Arbeitgeber allerdings mehr als 5.450 Euro und auf dem Konto des Arbeitnehmers landen am Ende nach allen Abzügen nur noch rund 2.870 Euro. Wer für den Staat arbeitet, hat nach Steuern und 350 Euro für private Kranken- und Pflegeversicherung fast 3.250 Euro übrig und damit deutlich mehr als der eigentliche Nettosteuerzahler.
Dieser Abstand entsteht hauptsächlich, weil zwei Versorgungssysteme unterschiedlich über das laufende Einkommen bezahlt werden. Arbeitnehmer finanzieren vier gesetzliche Versicherungszweige mit eigenen Beiträgen und Arbeitgeberbeiträgen. Beamte erwerben bei vergleichbarem Bruttobezug einen anderen Anspruch auf Krankheit, Erwerbslosigkeit und Alter.
Die Arbeitskraft kostet mehr als der Bruttolohn
Bei jedem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zählt nicht einfach nur das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber überweist zusätzlich seine Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Mit den Beitragssätzen für 2026 ergeben sich in diesem Fall weitere 952 Euro. Der Arbeitgeberaufwand liegt damit bei 5.452 Euro – bevor Umlagen, Berufsgenossenschaft und weitere Personalkosten hinzukommen.
Der Arbeitnehmer selbst bezahlt in diesem Fall rund 979 Euro. Davon entfallen 418,50 Euro auf die Rentenversicherung, 58,50 Euro auf die Arbeitslosenversicherung, 393,75 Euro auf die Krankenversicherung und 108 Euro auf die Pflegeversicherung. Nach 650,16 Euro Lohnsteuer bleiben 2.871,09 Euro netto.
Die 952 Euro Arbeitgeberanteil erscheinen zwar auf keiner Abrechnung oder gar auf dem Konto des Arbeitnehmers, gehören aber dennoch zum Preis einer jeden Arbeitskraft. Bei einem festen Personalbudget könnte der Arbeitgeber ohne diesen Kostenblock mehr Bruttolohn zahlen, weitere Stellen schaffen oder einen größeren Teil der Wertschöpfung beim Beschäftigten lassen.
Für die Arbeitgeberbeiträge werden die vier großen gesetzlichen Versicherungszweige berücksichtigt. Die Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft bleiben außen vor, weil sie von Betrieb, Branche und Beschäftigtenstruktur abhängen.
Aufteilung des Median-Bruttos
| Gesetzlicher Versicherungszweig | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 418,50 Euro | 418,50 Euro | 837 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | 58,50 Euro | 58,50 Euro | 117 Euro |
| Krankenversicherung | 393,75 Euro | 393,75 Euro | 787,50 Euro |
| Pflegeversicherung | 108 Euro | 81 Euro | 189 Euro |
| Summe | 978,75 Euro | 951,75 Euro | 1.930,50 Euro |
Vier Gehälter machen es deutlich
Das Statistische Bundesamt weist für Vollzeitbeschäftigte 2025 einen Medianverdienst in Höhe von 54.066 Euro brutto einschließlich Sonderzahlungen aus. Das sind rechnerisch rund 4.506 Euro im Monat. Der arithmetische Durchschnitt lag hingegen bei 64.441 Euro oder rund 5.370 Euro monatlich. Hohe Einkommen ziehen den Durchschnitt nach oben, weshalb Median und Durchschnitt in der Regel deutlich auseinanderliegen.
Für die vier Fälle werden 2.500 Euro, 4.500 Euro, 5.500 Euro und 7.500 Euro Monatsbrutto angesetzt. Die erste Stufe steht für ein geringes Einkommen, die zweite für den Median. Die 5.500 Euro als dritte Stufe entsprechen dem gerundeten Durchschnittsfall und 7.500 Euro stellen als vierte Stufe ein gutes Einkommen dar.
Beamte haben eine andere Abrechnung
Beamte sind unter den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Die Krankenversorgung läuft bei Bundesbeamten über Beihilfe und eine private Restkostenversicherung. Der Bund übernimmt für eine beihilfeberechtigte Person grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Für Versorgungsempfänger gilt generell ein Bemessungssatz von 70 %.
Für das Beamtenmodell werden 350 Euro monatlich für private Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt. Der Betrag ist eine Rechengröße für den laufenden Vergleich, zugleich liegen Beispieltarife für einen gesunden 35-Jährigen mit 50 % Beihilfe teils deutlich darüber. Alter, Gesundheit, Tarif, Beihilfevorschriften und Familienstand haben den größten Einfluss auf die tatsächlichen Kosten.
Die Beamtensteuer wird nicht aus dem Arbeitnehmernetto zurückgerechnet. Sie wird mit denselben Grundannahmen und ohne gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet, während die private Versicherung mit 350 Euro abgezogen wird. So ergeben sich in den vier Stufen Beamtennettos von rund 1.872, 3.247, 3.872 und 4.989 Euro.
Nettovergleich der vier Stufen
| Monatsbrutto | Arbeitgeberaufwand Arbeitnehmerstelle | Arbeitnehmernetto | Beamten-Netto | Abstand |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 Euro | ca. 3.029 Euro | ca. 1.769 Euro | ca. 1.872 Euro | ca. 103 Euro |
| 4.500 Euro | ca. 5.452 Euro | ca. 2.871 Euro | ca. 3.247 Euro | ca. 376 Euro |
| 5.500 Euro | ca. 6.663 Euro | ca. 3.383 Euro | ca. 3.872 Euro | ca. 489 Euro |
| 7.500 Euro | ca. 8.908 Euro | ca. 4.437 Euro | ca. 4.989 Euro | ca. 552 Euro |
Beim Einkauf zahlen beide zusätzliche Steuern
Im Alltag fallen sowohl für Beamte als auch für Angestellte der freien Wirtschaft zusätzliche Steuern an. Ausgaben in Höhe von 1.000 Euro enthalten bei 19 % Umsatzsteuer zunächst einen Steueranteil von 159,66 Euro. Arbeitnehmer und Beamte zahlen beim identischen Einkauf denselben Betrag.
Der Unterschied liegt im Verhältnis zum Einkommen: Nach diesem Kauf bleiben im Medianfall 1.871 Euro beim Arbeitnehmer und 2.247 Euro beim Beamten. Beim Arbeitnehmer entspricht die Umsatzsteuer 5,6 % des monatlichen Nettoeinkommens, beim Beamten lediglich 4,9 %. Bei 2.500 Euro Brutto und 1.769 Euro Netto nimmt derselbe Einkauf fast 9 % des Kontobetrags ein.
Der Warenkorb kann weitere Abgaben enthalten: Stromsteuer, Energiesteuer, CO₂-Kosten, Versicherungsteuer, Kfz-Steuer und Verbrauchsteuern. Diese Lasten mögen sich nicht nach Beamtenstatus unterscheiden, treffen den Arbeitnehmer jedoch auf einer kleineren verfügbaren Basis, weil vorher bereits höhere Pflichtbeiträge eingezogen wurden.
Nach einem Kauf für 1.000 Euro
| Monatsbrutto | Arbeitnehmernetto | Beamten-Netto | Rest nach dem Kauf: Arbeitnehmer / Beamter |
|---|---|---|---|
| 2.500 Euro | 1.769 Euro | 1.872 Euro | 769 / 872 Euro |
| 4.500 Euro | 2.871 Euro | 3.247 Euro | 1.871 / 2.247 Euro |
| 5.500 Euro | 3.383 Euro | 3.872 Euro | 2.383 / 2.872 Euro |
| 7.500 Euro | 4.437 Euro | 4.989 Euro | 3.437 / 3.989 Euro |
Der Endpreis enthält in allen vier Fällen 159,66 Euro Umsatzsteuer. Der absolute Betrag ist gleich, sein Gewicht im jeweiligen Monatsbudget es jedoc hnicht.
Rentenbeiträge führen nicht zu einem persönlichen Guthaben
Bei 4.500 Euro Monatsbrutto zahlt der Arbeitnehmer 418,50 Euro monatlich in die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich mit ein. Zusammen sind das 837 Euro im Monat. Auf 40 Jahre gerechnet kommen so ca. 401.760 Euro zusammen, die in die Rentenversicherung geflossen sind – unter der Voraussetzung, dass der Bruttolohn und die Beitragssätze unverändert blieben.
Dieses Geld liegt allerdings nicht auf einem persönlichen Konto für die eigene Altersvorsorge eines jeden Bürgers bei der Rentenversicherung, sondern wird im Umlageverfahren von den Einzahlern zu den Beziehenden durchüberwiesen. Die laufenden Beiträge finanzieren stets die heutigen Renten, für die eigene Erwerbsbiografie entstehen Entgeltpunkte.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 51.944 Euro. Ein Entgeltpunkt ist aktuell 42,52 Euro monatlichen Rentenwert wert. Bei 4.500 Euro Monatsbrutto und 40 Jahren mit konstantem Einkommensverhältnis ergeben sich in der vereinfachten Rechnung rund 1.768 Euro gesetzliche Bruttorente. Bei 2.500 Euro sind es rund 982 Euro, bei 5.500 Euro rund 2.161 Euro und bei 7.500 Euro rund 2.947 Euro.
Beamte erwerben ebenfalls keinen persönlichen Kapitalstock, haben allerdings einen anders berechneten gesetzlichen Anspruch. Nach § 14 Beamtenversorgungsgesetz entstehen pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Nach 40 Jahren sind höchstens 71,75 % möglich. Werden die vier Bruttobeträge vollständig als ruhegehaltfähig unterstellt, reichen die Pensionen von rund 1.794 bis 5.381 Euro brutto.
Diese Annahme ist zugunsten der Vergleichbarkeit streng: Das letzte Dienstbezug-Niveau wird über die gesamte Rechnung verwendet. Tatsächliche Beamtenbiografien enthalten Beförderungen, Teilzeit, Unterbrechungen und möglicherweise Abschläge. Trotzdem bleibt die Größenordnung des Anspruchs sichtbar. Die gesetzliche Rente folgt dem gesamten Erwerbsleben, die Pension orientiert sich stärker an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen am Ende der Laufbahn.
Arbeitnehmer müssen die Lücke aus einem kleineren Netto schließen
Der Arbeitnehmer finanziert zusätzliche Altersvorsorge aus dem Betrag, der nach den Pflichtabzügen übrig bleibt. 400 Euro im Monat, 35 Jahre lang und mit einer angenommenen realen Rendite von 3 % pro Jahr, ergeben rechnerisch etwa 295.000 Euro. Gebühren, Steuern und schwankende Kurse sind in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt. Der eingezahlte Betrag beträgt 168.000 Euro. Beim Medianfall sinkt das laufende Arbeitnehmernetto durch eine solche Sparrate von 2.871 auf 2.471 Euro. Beim Beamten stünden nach derselben Sparrate 2.847 Euro zur Verfügung.
Die gesetzliche Rente und die Beamtenpension sind Ansprüche gegenüber der jüngeren Generation, bzw. dem Nettosteuerzahler. Ein eigenes Vorsorgevermögen gehört dagegen jedem Sparer. Es schwankt, kann aber vererbt und ohne neue politische Entscheidung genutzt werden.
Die vollständige Rechnung
| Kennzahl | Gering: 2.500 Euro | Median: 4.500 Euro | Durchschnitt: 5.500 Euro | Gut: 7.500 Euro |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitnehmerbrutto | 2.500 Euro | 4.500 Euro | 5.500 Euro | 7.500 Euro |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung | ca. 529 Euro | ca. 952 Euro | ca. 1.163 Euro | ca. 1.408 Euro |
| Arbeitgeberbrutto Arbeitnehmer | ca. 3.029 Euro | ca. 5.452 Euro | ca. 6.663 Euro | ca. 8.908 Euro |
| Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung | ca. 544 Euro | ca. 979 Euro | ca. 1.196 Euro | ca. 1.443 Euro |
| Lohnsteuer | ca. 187 Euro | ca. 650 Euro | ca. 921 Euro | ca. 1.620 Euro |
| Arbeitnehmernetto | ca. 1.769 Euro | ca. 2.871 Euro | ca. 3.383 Euro | ca. 4.437 Euro |
| Beamtensteuer im Vergleichsmodell | ca. 278 Euro | ca. 904 Euro | ca. 1.278 Euro | ca. 2.111 Euro |
| Private Kranken-/Pflegeversicherung Beamter | 350 Euro | 350 Euro | 350 Euro | 350 Euro |
| Beamten-Netto nach Steuer und PKV/PV | ca. 1.872 Euro | ca. 3.247 Euro | ca. 3.872 Euro | ca. 4.989 Euro |
| Liquiditätsvorteil Beamter pro Monat | ca. 103 Euro | ca. 376 Euro | ca. 489 Euro | ca. 552 Euro |
| Abstand Arbeitgeberbrutto zu Arbeitnehmernetto | ca. 1.260 Euro | ca. 2.581 Euro | ca. 3.281 Euro | ca. 4.471 Euro |
| Arbeitnehmernetto als Anteil des Arbeitgeberbruttos | 58,4 % | 52,7 % | 50,8 % | 49,8 % |
| Gesetzliche Sozialabgaben Arbeitnehmer: AN + AG / Beamter* | 1.073 / 0 Euro | 1.931 / 0 Euro | 2.360 / 0 Euro | 2.851 / 0 Euro |
| Arbeitnehmeranteile kumuliert über 40 Jahre | ca. 261.000 Euro | ca. 469.800 Euro | ca. 574.200 Euro | ca. 692.683 Euro |
| Gesetzliche Sozialabgaben kumuliert über 40 Jahre: AN + AG / Beamter* | 514.800 / 0 Euro | 926.640 / 0 Euro | 1.132.560 / 0 Euro | 1.368.629 / 0 Euro |
| Private PKV/PV des Beamten kumuliert über 40 Jahre | 168.000 Euro | 168.000 Euro | 168.000 Euro | 168.000 Euro |
| Umsatzsteuer in einem Endpreis von 1.000 Euro | 159,66 Euro | 159,66 Euro | 159,66 Euro | 159,66 Euro |
| Rest nach 1.000 Euro Konsum: Arbeitnehmer / Beamter | 769 / 872 Euro | 1.871 / 2.247 Euro | 2.383 / 2.872 Euro | 3.437 / 3.989 Euro |
| Gesetzliche Bruttorente nach 40 Jahren | ca. 982 Euro | ca. 1.768 Euro | ca. 2.161 Euro | ca. 2.947 Euro |
| Beamtenversorgung nach 40 Jahren | ca. 1.794 Euro | ca. 3.229 Euro | ca. 3.946 Euro | ca. 5.381 Euro |
| Abstand beim Bruttowert der Altersleistung | ca. 812 Euro | ca. 1.461 Euro | ca. 1.785 Euro | ca. 2.434 Euro |
Die Finanzierungslogik ist die Kritik
Die Zahlen sagen natürlich nichts darüber aus, ob ein Lehrer, eine Polizistin, ein Richter oder ein Verwaltungsmitarbeiter produktiv arbeitet. Sie zeigen jedoch, dass Arbeitnehmer und Beamte bei ähnlichem Bruttobezug mit unterschiedlichen laufenden Abzügen und Altersansprüchen beschäftigt sind und die Vorteile klar auf staatlicher Ebene liegen.
Beim Arbeitnehmer folgen auf das Brutto eigene Beiträge, Arbeitgeberbeiträge als Teil der Arbeitskosten und Lohnsteuer. Zusammen fließen im Medianfall jeden Monat rund 1.931 Euro in die gesetzliche Sozialversicherung. Reicht die gesetzliche Rente später nicht aus, wird zusätzlich aus dem verbleibenden Netto gespart.
Beamte zahlen dagegen Einkommen- und Konsumsteuern. Ihre Bezüge werden allerdings nicht mit den vier gesetzlichen Versicherungszweigen belastet. Krankheit wird über Beihilfe und private Restkostenversicherung geregelt und im Alter tritt an die Stelle der gesetzlichen Rente die Pension.
Aus liberaler Sicht ist diese Verteilung schwer zu rechtfertigen. Arbeitnehmer tragen sichtbare Beiträge, versteckte Arbeitskosten und das Risiko, die Versorgungslücke mit eigenem Geld schließen zu müssen. Ein Teil ihres erarbeiteten Einkommens wird in Ansprüche umgeleitet, die kein persönliches Eigentum werden. Für Beamte bleibt ein stärkerer staatlicher Versorgungsanspruch, während die Finanzierung in die Zukunft verschoben wird.
Eine gemeinsame Grundabsicherung mit einem größeren persönlichen und vererbbaren Vorsorgeanteil wäre transparenter. Der Staat darf besondere Dienstpflichten vergüten. Er sollte die Kosten dafür aber offen ausweisen, statt Arbeitnehmer mit höheren laufenden Abgaben und einem schwächeren Altersanspruch zurückzulassen.
Arbeitnehmer tragen das größere Risiko
Im Medianfall kostet die Arbeitnehmerstelle rund 5.452 Euro, obwohl nur 2.871 Euro auf dem Konto landen. Über 40 unveränderte Jahre sind das rund 926.640 Euro. Der gesetzliche Rentenanspruch liegt in der vereinfachten Rechnung trotzdem nur bei rund 1.768 Euro brutto im Monat, während die Beamtenversorgung auf rund 3.229 Euro kommt und damit deutlich lukrativer ist.
Für Arbeitnehmer bleibt das ein schlechter Tausch: höhere sichtbare und verdeckte Systemkosten, weniger frei verfügbares Einkommen und ein schwächerer staatlicher Altersanspruch.
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