Börsenlexikon
Bezugsrecht
Recht bestehender Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien anteilig zu erwerben.
Bezugsrechte schützen vor Verwässerung des eigenen Anteils. Sie werden meist separat gehandelt und haben einen rechnerischen Wert. Wer das Bezugsrecht weder ausübt noch verkauft, verliert wirtschaftlich.