Börsenlexikon
Goodwill
Bilanzposten, der den über das Nettovermögen hinaus gezahlten Kaufpreis abbildet.
Goodwill entsteht bei Übernahmen, wenn der Kaufpreis über dem fairen Wert der erworbenen Vermögenswerte liegt. Er muss jährlich auf Werthaltigkeit geprüft werden – große Abschreibungen sind oft Vorboten strategischer Fehlentscheidungen.