Börsenlexikon

SFDR

EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzdienstleistungssektor.

Die SFDR teilt Fonds u. a. in Artikel-6-, -8- und -9-Produkte ein, je nach Nachhaltigkeitsanspruch. Anleger erkennen so leichter, wie ernst es ein Anbieter mit ESG meint – wobei die Klassifizierung allein noch keine echte Wirkung garantiert.

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