Börsenlexikon
Squeeze-out
Zwangsabfindung von Minderheitsaktionären durch einen Hauptaktionär.
In Deutschland kann ein Aktionär ab 95 Prozent (verschmelzungsrechtlich 90 Prozent) der Anteile die übrigen Aktionäre per Squeeze-out herausdrängen. Die Abfindungshöhe wird gerichtlich überprüfbar festgelegt – häufig in Spruchverfahren über Jahre nachgebessert.