Börsenlexikon

Übernahmeangebot

Öffentliches Angebot zum Kauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft.

Ab 30 Prozent der Stimmrechte schreibt das WpÜG in Deutschland ein Pflichtangebot vor. Die Prämie über dem aktuellen Kurs ist Verhandlungsmasse zwischen Bieter und Aktionärsmehrheit – Übernahmespekulationen treiben Kurse oft schon im Vorfeld.

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