Zwei irrsinnige Besteuerungen für Investoren

Auch wenn die Ampel-Regierung durch die Erhöhung diverser Freigrenzen die Steuerlast für Sparer absenken wird, ist das deutsche Steuersystem für sie noch lange nicht gut. Noch immer fehlen wichtige Anreize für die langfristige Geldanlage. So werden Aktiensparer weiterhin durch den Solidaritätszuschlag belastet. Eine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist wie bei Immobilien, die vor allem Anleger mit einer hohen Haltedauer und damit einem deutlich geringeren Risiko helfen würde, ist nicht in Sicht. Doch wer sein Geld breit gestreut für sich arbeiten lässt, der stößt ohnehin früher oder später auf so manchen Steuerirrsinn. Zwei davon wollen wir in diesem Beitrag vorstellen.

Fall 1: Die Begrenzung der Verlustverrechnung

In einer Hauruck-Aktion Ende 2019 beschloss die große Koalition unter der Führung von Angela Merkel (CDU) eine neue Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, welche teilweise schon im Folgejahr und vollständig seit 2021 mit höheren Beträgen eingeführt wurde. Seitdem können Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 Euro verrechnet werden. Demnach können wertlos gewordene Kapitalanlagen, also beispielsweise Aktien oder abgeschlossene Futures-Trades, nur noch bis 20.000 Euro pro Jahr angerechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können wiederum nur bis 20.000 Euro ins Folgejahr übertragen werden.

Was auf den ersten Blick gar nicht so schlimm klingt, hat vor allem für uns Trader erhebliche Auswirkungen. Wer mit Futures, Optionsscheinen, CFDs oder Zertifikaten handelt, hat hier deutliche Einschnitte, die teilweise sogar die Existenz als professioneller Händler kosten kann.

2019 war die Berechnung der fälligen Steuern noch ganz einfach: Am Jahresende mussten Händler auf ihre Gewinne lediglich Kapitalerträge und den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 26,376 % sowie ggf. Kirchensteuer bezahlen. Wer 60.000 Euro binnen eines Kalenderjahres erwirtschaftet hatte, musste so am Jahresende 15.825,60 Euro davon an das Finanzamt überweisen.

Seit dem letzten Jahr kommt es darauf an, wie sich der Gewinn zusammensetzt. Hierfür gehen wir davon aus, dass der Trader während der letzten zwölf Monate 100 Handelsgeschäfte durchgeführt hat. Haben die Verlusttrades die Grenze von 20.000 Euro nicht überschritten, ändert sich für ihn nichts. Liegen sie jedoch darüber, wird die Steuerlast erheblich größer.

Mehr Verlust-Trades bedeuten höhere Steuerlast

Ein erstes Beispiel: Der Trader erwirtschaftete zum Jahresende brutto 60.000 Euro wie oben. Der Gewinn setzt sich aus 100 Trades zusammen, bei denen 100.000 Euro verloren und 160.000 Euro gewonnen wurden. 20.000 Euro kann der Händler jetzt pro Kalenderjahr von seinen Gewinnen abziehen, womit von den 160.000 Euro noch 140.000 Euro übrig bleiben. Das führt zu einer Steuerzahlung in Höhe von 36.926,40 Euro. Da er am Jahresende ein Plus von effektiv 60.000 Euro auf dem Konto verbuchen konnte, bleiben ihm am Ende nicht einmal mehr 24.000 Euro übrig. Das entspricht einer effektiven Steuerlast von fast 40 % auf den Reingewinn.

Verliert der Trader bei seinen 100 Trades jedoch 500.000 Euro und gewinnt 560.000 Euro, ergibt sich trotz gleicher Kontoentwicklung eine ganz andere Situation: Er kann abermals nur 20.000 Euro seinen Gewinnen gegenüberstellen. Er muss am Jahresende also 540.000 Euro voll versteuern, was zu einer Steuerzahlung in Höhe von 142.430,40 Euro führt. Sein Konto ist effektiv jedoch nur um 60.000 Euro gewachsen – er muss zusätzliche, fast 82.500 Euro auftreiben und an den Fiskus überweisen. Die Steuer beträgt in diesem Fall mehr als das Doppelte des erzielten Reingewinns.

Steuern auch ohne Gewinne

In einem schlechten Jahr hat der Trader 500.000 Euro gewonnen und 500.000 Euro verloren. Brutto hat er trotz Handelsaktivitäten also keinen Gewinn realisiert. Trotzdem muss er volle 480.000 Euro versteuern und 126.604,80 Euro an den deutschen Staat überweisen.

Gewinn-TradesVerlust-TradesEffektiver GewinnZu versteuernder BetragSteuerbetragNettogewinn
80.000,-20.000,-60.000,-60.000,-15.825,60,-+44.174,40,-
160.000,-100.000,-60.000,-140.000,-36.926,40,-+23.073,60,-
500.000,-560.000,-60.000,-540.000,-142.430,40,--82.430,40,-
500.000,-500.000,-0,-480.000,-126.604,80,--126.604,80,-

Die neue Besteuerung von Termingeschäften würde in etwa das bedeuten, wenn das Finanzamt künftig den Umsatz von Unternehmen als Berechnungsgrundlage nutzen würde und nicht den tatsächlichen Gewinn oder Verlust. 20.000 Euro mögen für viele unerreichbar erscheinen. Doch wer auch nur ein Lot im S&P 500 handelt und einen durchschnittlichen Stopp von 20 Ticks einstellt, riskiert pro Trade 250 US-Dollar. Bei durchschnittlich drei Trades am Tag, wovon im Schnitt zwei in die Hose gehen, hätte man diese Marke bereits nach 40 Handelstagen erreicht. Hedging-Strategien werden bei einer solchen Besteuerung unmöglich und das obwohl sie eigentlich der Absicherung dienen.

Fall 2: Staking vs. Hodlen

Der zweite Steuerirrsinn betrifft die Besteuerung von Kryptowährungen, welche allgemein wegen der uneinheitlichen Betrachtung der Finanzämter ein echtes Chaos ist. Beim Handel von Kryptowährungen greift nicht die Kapitalertragsteuer wie bei Aktien. Vielmehr handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Das bringt zunächst zwei gewaltige Vorteile: So gilt grundsätzlich eine Freigrenze von 600 Euro auf realisierte Gewinne und auch eine Spekulationsfrist wird dem Händler gewährt. Wer einen Coin oder Token mindestens zwölf Monate lang gehalten hat, darf ihn steuerfrei verkaufen. Wer seine Coins zur Steigerung des monatlichen Cashflows jedoch zentral oder dezentral anlegt und zusätzliche Zinsen einstreicht, bei dem erhöht sich diese Spekulationsfrist auf satte zehn Jahre. Das kann schnell zur Steuerfalle werden.

Beispiel: Anleger Martin hat zu einem Kurs von 30.000 Euro einen Bitcoin gekauft, dessen Wert nach einem Jahr auf 45.000 Euro gestiegen ist. Da er ihn länger als zwölf Monate gehalten hat, darf er die 15.000 Euro steuerfrei einstreichen. Anleger Klaus kaufte seinen Bitcoin ebenfalls zu 30.000 Euro, hat diesen jedoch zu 6,5 % Zinsen gestaket. Nach einem Jahr hat er zwar etwa 0,065 Bitcoin mehr, die dann insgesamt fast 48.000 Euro wert sind, die rund 18.000 Euro muss er jedoch nun voll versteuern. Er wäre besser beraten gewesen, nicht zu staken, sondern einfach nur zu halten. Wer sich also ein passives Einkommen mit Kryptowährungen aufbauen möchte, der sollte dies unbedingt beachten oder gleich zu Coins greifen, die nicht stark im Wert schwanken, wie beispielsweise Stable Coins.

Allgemein würden wir uns wünschen, die Besteuerung von Kapitalanlagen deutlich zu vereinfachen und vor allem für Langfristanleger, die nicht auf Spekulationen und schnelle Gewinne aus sind, sondern für ihr Alter vorsorgen möchten, attraktiver zu gestalten. Mittel und Wege gäbe es genug.

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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