MiCA: Neue EU-Richtlinien für Kryptowährungen

Nachdem sich das EU-Parlament im April mit großer Mehrheit auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowährungen geeinigt hatte, nahm die Umsetzung der sogenannten MiCA-Verordnung in dieser Woche eine weitere Hürde. Am Dienstag stimmte auch der Europäische Rat mit den Finanzministern aller 27 Mitgliedstaaten einstimmig für die neuen Richtlinien. Es war der letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess zur formellen Annahme der neuen Verordnung.

Die „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCA) soll überwiegend eine einfachere Rückverfolgung von Transaktionen möglich machen, aber auch Geldwäsche und anderen Finanzstraftaten vorbeugen sowie den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern. Wirklich einschneidende Änderungen für den Endverbraucher bringt die Verordnung zunächst einmal nicht, entsprechende Dienstleister müssen sich spätestens ab 2025 jedoch zusätzlichen Regularien unterziehen.

Lizenz, Einlagensicherung und Effizienzklassen

Krypto-Anbieter, die in der MiCA-Verordnung als Virtual Asset Service Provider (VASP) bezeichnet werden, müssen in Zukunft eine Lizenz besitzen, wenn sie ihre Dienste in einem EU-Land anbieten möchten, dürfen dafür dann innerhalb der gesamten europäischen Wirtschaftszone operieren.

Außerdem werden sie zur Veröffentlichung eines Whitepapers verpflichtet, in dem detaillierte Informationen zum Geschäftsbetrieb und etwaiger ausgegebener Coins und Token mit gewissen Standards enthalten sein müssen – ähnlich wie dies bei Wertpapieren wie beispielsweise dem Basisinformationsblatt für Fondsanbieter gilt. Das soll gerade mit Blick auf die zahlreichen Exitscams der letzten Jahre für mehr Transparenz sorgen und Anleger besser schützen. Gänzlich wird man Betrug damit jedoch nicht verhindern können.

Außerdem werden VASPs wie in der traditionellen Finanzwelt Rücklagen bilden und Einlagen gesondert aufbewahren müssen. Das gilt nicht nur für Kryptobörsen, sondern auch für Anbieter von Stable- und Altcoins. Zudem will die Europäische Union eine Art Effizienzklassensystem kongruent zu Waschmaschinen, Trocknern, Fernsehern sowie Leuchtmitteln einführen. Künftig will man alle Netzwerke anhand ihres Energieverbrauchs in verschiedene Klassen einsortieren, um den Anlegern die ökologische Einordnung zu vereinfachen.

Nachteil für den Bitcoin

Da man dabei allerdings nicht hinsichtlich der Dezentralität unterscheiden wird, ist dieser Vergleich unbrauchbar. Für seinen gänzlich dezentralen Ansatz ist beispielsweise der Bitcoin zur Sicherung eben diesen und des gesamten Netzwerks auf einen hohen Energieaufwand angewiesen, welcher die Miner obendrein zwingt, möglichst effizient zu arbeiten, womit der Strom zuletzt immer grüner wurde, weil sich entsprechende Firmen beispielsweise in der Nähe von Geothermieanlagen ansiedelten.

Es handelt sich dabei allerdings um einen demokratischen Kompromiss, denn ursprünglich drohte innerhalb der EU ein komplettes Verbot von Proof-of-Work, was den Handel und die Nutzung entsprechender Kryptowährungen gänzlich untersagt hätte. Das Effizienzklassensystem wird derzeit noch evaluiert und soll bis 2025 stehen.

Keine unmittelbaren Auswirkungen für Endnutzer

Für die Nutzer von Kryptowährungen ergeben sich nur unmittelbar Verpflichtungen. Da Dienstleister künftig alle Transaktionen im Rahmen der neuen Geldwäscheverordnung „Transfer of Funds“ (TER) und der neuen Travelrules alle Transaktionen ihrer Kunden ab 1.000 Euro melden und verifizieren müssen, kommen Kunden nicht um ein KYC-Verfahren und damit die Identifizierungs- und Ausweispflicht herum, was hierzulande ohnehin oftmals Voraussetzung war. Immerhin bei Transaktionen zwischen Privatkunden wird diese Regel nicht gelten.  

Die Dienstleister dürfen hierfür sogar Blockchain-Analysetools einsetzen, was die Anonymität selbst von Selfhosted-Wallets aushebeln würde. Doch auch das ist einem Kompromiss gleichbedeutend, denn auch ein Verbot von dezentralen Wallets stand im Raum. Spätestens mit der Umsetzung der MiCA-Verordnung sollte also jeder Kryptoanleger seiner Bürgerpflicht nachkommen und sich um seine Steuern kümmern. Tools wie Cointracking* oder Accointing* vereinfachen einiges.

Ich bin kürzlich auf Coin.Ink umgestiegen, welches sich überwiegend auf das deutsche Steuersystem spezialisiert hat und obendrein keine Limits bei der Anzahl der Transaktionen macht, was gerade bei der Nutzung von Cashback-Bezahlkarten wie der von Crypto.com* oder Plutus.it* günstiger sein kann.

Fazit

Mit MiCA macht die EU einen ersten Schritt in Richtung Kryptoregulierung und ist damit sogar führend. Viele Themen wie NFTs, Staking, Lending und vor allem der gesamte DeFi-Sektor sind damit allerdings noch nicht erfasst, was weitere Maßnahmen und Verordnungen in der Zukunft nach sich ziehen dürfte. Gerade mit Blick auf den Bitcoin sind die einzelnen Ansätze jedoch nicht gut durchdacht.

Der Bitcoin-Standard: Die dezentrale Alternative zum Zentralbankensystem*
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  • Ammous, Saifedean (Autor)

Letzte Aktualisierung am 13.04.2024 um 18:52 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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