Das ändert sich 2023 finanziell für Anleger

Das erste Amtsjahr für die Ampel-Regierung war sicher kein leichtes. Für die Politik galt es, zahlreiche Krisen zu bewältigen, bzw. diese für die Bürger unseres Landes abzumildern, ohne zu sehr den eigenen Staatshaushalt und die Wirtschaft in Bedrängnis zu bringen. Die Koalition aus linker, grüner und liberaler Politik förderte sicherlich einige heftige Debatten zutage, ständig musste irgendeine Partei Kompromisse eingehen, um zu einer mehrheitsfähigen Lösung zu gelangen. Um die eigenen Ideen und Ansätze umgesetzt zu bekommen, mussten einzelne Argumente noch besser ausgearbeitet werden, was letztendlich für alle Seiten zu sehr guten Lösungen geführt haben dürfte. Je hitziger die Debatten, desto besser wird am Ende der Ergebnis.

Tatsächlich wird sich für uns Anleger in diesem Jahr einiges ändern. Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2023 wollen wir in diesem Beitrag einmal für unsere Leser zusammenfassen.

Mehr Netto vom Brutto

Die wohl wichtigste Änderung für 2023: Selbst ohne Gehaltsanpassung durch den Arbeitgeber werden Arbeitnehmer ab dem Januar-Gehalt mehr Geld in der Tasche haben. Der Grund ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und damit des Betrages, ab dem Einkommensteuer bezahlt werden muss. Für Singles steigt dieser um 561 Euro auf 10.908 Euro, womit Ehepaare und eingetragene Lebenspartner auf 21.816 Euro kommen. Durch die Erhöhung steigt natürlich auch der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz greift: Dieser wird künftig ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro angewandt.

Kindergeld wird vereinheitlicht und erhöht

Familien mit Kindern dürfen sich ebenfalls freuen: Sie erhalten ab 2023 einheitlich 250 Euro je Kind und Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Höhere Renten

Rentner erhalten ab 2023 ebenfalls mehr Geld. Im Westen bekommen sie im Schnitt 3,5 % mehr, im Osten werden auf die bisherigen Zahlung 4,2 % aufgeschlagen.

Besser Dazuverdienstmöglichkeiten

Wer als Rentner oder Arbeitnehmer über einen Midijob zusätzliches Geld verdienen oder dies schlichtweg als Student oder Schüler tun möchte, der kann ab dem 1. Januar 2023 bis zu 2.000 Euro vergünstigt dazuverdienen. Bis zu diesem Einkommen bezahlen Beschäftigte nur sehr geringe Beiträge in die Sozialversicherungen. Bislang lag die Grenze bei 1.600 Euro.

Der Freibetrag steigt

Wer Geld aus Dividenden, Zinsen oder Aktiengewinnen bezieht, der muss diese künftig erst ab einem Betrag von 1.000 Euro versteuern. Bislang lag diese Grenze bei 801 Euro. Bei Ehegatten wird der Freibetrag wie bislang verdoppelt und steigt somit von 1.602 auf 2.000 Euro. Danach gelten weiterhin die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätsbeitrag und etwaige Kirchensteuer. Für Junior-Depots steigt der Kinderfreibetrag immerhin von 8.548 auf 8.688 Euro im Jahr.

Krankenversicherung wird teurer

Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, was sich ebenfalls im Auszahlbetrag der Gehaltsabrechnung widerspiegeln kann. Im Schnitt steigt dieser um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 %. Bei einzelnen Krankenkassen kann der Beitragssatz aber auch um 0,5 Prozentpunkte steigen, was bei einem Jahresgehalt von 50.000 Euro bereits 100 Euro im Jahr ausmacht. Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse haben aber nicht weiter an der Preisschraube gedreht.

Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 4.837 auf 4.987 Euro. Gut-Verdiener bezahlen außerdem mehr Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Hier steigt die Bemessungsgrenze auf 7.300 Euro im Westen und 7.100 Euro im Osten.

Änderungen bei der Steuererklärung

Die Homeoffice-Pauschale kann von Arbeitnehmern auch 2023 wieder in Anspruch genommen werden. Dieses Jahr gibt es allerdings mit 6 Euro pro Monat ein klein wenig mehr als noch vor einem Jahr – das jedoch begrenzt auf maximal 210 Tage. Der neue Höchstbetrag für das echte Arbeitszimmer liegt bei 1.260 Euro. Beim Wohnungsbau ändern sich die Abschreibungs-Modalitäten. So wird beispielsweise die gesamte Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre reduziert. E-Autos erhalten künftig eine geringere Förderung, für Hybrid-Fahrzeuge gibt es gar keine mehr.

Gas- und Strompreisbremse

Zudem sollen ab diesem Jahr Strom- und Gaskunden, deren Betriebskosten wegen des Russlandkrieges in der Ukraine kräftig angestiegen sind, entlastet werden. So soll die Gaspreisbremse den Preis auf 12 Cent je Kilowattstunde verbilligen, was jedoch nur für die ersten 80 % des Vorjahresverbrauchs gilt. Für die restlichen 20 % oder gar einen etwaigen Mehrverbrauch müssen die üblichen Marktpreise des eigenen Gastarifs bezahlt werden. Wer spart, wird so stärker entlastet. Die Strompreisbremse wird ähnlich angewandt, wobei der Preis hier auf 40 Cent pro Kilowattstunde verbilligt wird.

Beide Preisbremsen greifen ab März, die Entlastung soll dann rückwirkend für Januar und Februar abgerechnet werden. Im Dezember bezahlte der Staat bereits den Abschlag für Gas-Kunden. Mieter bekommen diese Entlastung im Laufe des Jahres mit ihrer Abschlussrechnung durchgereicht.

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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