Wer seine Sparquote kontinuierlich erhöhen möchte, um schneller mit seinem Vermögensaufbau voranzuschreiten, hat eigentlich nur zwei Hebel, an denen er drehen kann: Am Einkommen und den Ausgaben. Letztere sind endlich, Erstere deutlich einfacher skalierbar.
Irgendwann können Sie von ihrem Einkommen nicht mehr mehr sparen, da sich die fixen und variablen Kosten nicht vollständig reduzieren lassen. Den Vermieter würde es ganz und gar nicht freuen, wenn Sie für die Bereitstellung seines Eigentums eigenhändig die Miete kürzen würden. Außerdem können Sie nicht vollständig auf Lebensmittel oder Körperhygiene verzichten. Das Sparpotential beim eigenen Einkommen ist irgendwann ausgeschöpft. Spätestens dann müssen Sie am zweiten Hebel drehen und Ihre Einnahmen nach oben schrauben.
Hier haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können bei Ihrem bestehenden Arbeitgeber argumentativ gut herausgearbeitet über eine Gehaltsanpassung sprechen oder einen Nebenjob annehmen, um beispielsweise auch am Wochenende oder nach dem eigentlichen Feierabend etwas dazuzuverdienen. Gerade Letzteres ist eine gute Möglichkeit, schnell einen ordentlichen Einkommenssprung hinzulegen. Nicht immer spielt der Arbeitgeber mit und legt mehrere hundert Euro netto obendrauf. Er muss Ihrer Nebentätigkeit jedoch immer zustimmen und diese darf das eigentliche Arbeitsverhältnis niemals negativ beeinflussen.
Deutlich geringere Abgaben mit Minijob
Seit Januar 2024 kann jeder Arbeitnehmer monatlich über einen Minijob bis zu 538 Euro hinzuverdienen. Dabei fallen für den Arbeitnehmer keine Abgaben für die Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung an und es werden keinerlei Steuern vom Lohn abgezogen. Die Versteuerung erfolgt in der Regel pauschal durch den zweiten Arbeitgeber und am Jahresende über den Lohnsteuerausgleich. Tatsächlich ergeben sich hierbei erhebliche Unterschiede.
Wer als 30-Jähriger Arbeitnehmer konfessionslos in Bayern ohne Kinder in Lohnsteuerklasse 1 auf ein Bruttogehalt von 3.000 Euro kommt, hat unterm Strich nach allen Steuern und Sozialabzügen etwa 2.050 Euro netto zur freien Verfügung. Mit einem Nebenjob kann er dieses Einkommen auf gut 2.588 Euro steigern. Müsste der Arbeitgeber aus dem Vollzeit-Angestelltenverhältnis diese Summe drauflegen, so müsste er erheblich mehr bezahlen.
Es bedürfte eines Bruttogehalts von rund 3.975 Euro und damit eine Steigerung von sage und schreibe 975 Euro! Doch selbst das ist bekanntlich nur die halbe Wahrheit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich ein paar der Abgaben untereinander auf. Bei einem Arbeitnehmerbrutto von 3.000 Euro belaufen sie die tatsächlichen Personalkosten auf rund 3.615 Euro. Nach der Gehaltserhöhung auf 3.975 Euro sogar auf stolze 4.790 Euro!
Erheblich höheres Arbeitgeberbrutto
Wenn Sie nun wollen würden, dass Ihr Arbeitgeber den möglichen Zuverdienst über einen separaten Minijob ausgleicht, würden Sie erwarten, dass er 1.175 Euro für Sie oben drauflegt. Das entspräche einer Gehaltserhöhung von über 30 % und ist somit selbst in Zeiten, in denen Gewerkschaften gerne unerreichbare Maximalforderungen kompromisslos einfordern, nicht realistisch.
Reguläres Gehalt | Gehalt mit Minijob-Ersatz | |
---|---|---|
Arbeitnehmer-Brutto | 3.000,00 Euro | 3.975,00 Euro |
Lohnsteuer | 317,08 Euro | 549,25 Euro |
AN-Anteil Rentenversicherung | 279,00 Euro | 369,68 Euro |
AG-Anteil Rentenversicherung | 279,00 Euro | 369,68 Euro |
AN-Anteil Sozialabgaben | 631,50 Euro | 836,74 Euro |
AG-Anteil Sozialabgaben | 613,50 Euro | 812,91 Euro |
Arbeitgeber-Brutto | 3.613,50 Euro | 4.787,91 Euro |
Auszahlbetrag netto | 2.051,42 Euro | 2.589,01 Euro |
Stundenlohn spielt eine erhebliche Rolle
Das eigene Einkommen über einen Minijob zu steigern, kann sich für Sie auszahlen und das in vielerlei Hinsicht. Sie können versuchen, Ihr Hobby zu Geld zu machen (wie ich über diesen Blog), etwas völlig neues lernen und einen echten Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, indem Sie etwas soziales leisten. Sie erweitern Ihr eigenes Netzwerk oder kommen mehr unter Leute. Die Möglichkeiten sind quasi unendlich. Obendrein lösen Sie das Problem der Arbeitsblindheit im Alltag und schaffen so vielleicht auch für Ihren eigentlichen Arbeitgeber einen Mehrwert. Sie können neu Erlerntes direkt anwenden und Ihre neuen Erfahrungen einbringen.
Dabei sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen, dass es auch hier einen Hebel gibt: Den Stundenlohn. Wenn Sie Ihren neuen Minijob zu Mindestlohn antreten, müssen Sie im Monat 43,3 Stunden dafür aufwenden, womit es nicht ausreicht, einfach jeden Samstag in der Woche dafür herzugeben. Sie sollten darauf achten, einen möglichst guten Stundenlohn auszuhandeln.
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