Finanzen 2024: Das ändert sich in diesem Jahr

Auch das zweite Amtsjahr der Ampel-Regierung war für SPD, FDP und Grüne kein leichtes. Die Politik musste abermals zahlreiche Krisen bewältigen, bzw. diese für die Bürger dieses Landes abmildern, ohne den eigenen Staatshaushalt und die Wirtschaft in Bedrängnis zu bringen. Tatsächlich war der Bundeshaushalt sogar verfassungswidrig und musste noch im Dezember komplett neu verhandelt werden. Trotz weiterer Einsparmaßnahmen wurde erneut die Schuldenbremse ausgesetzt, was den Weg frei für eine weitere Geldentwertung machte und gerade die jüngere Generation mit Blick auf den Generationenvertrag die nächste Pille schlucken ließ.

Sicherlich waren die getroffenen Kompromisse innerhalb der Koalition nicht einfach und förderten heftige Debatten zutage. Sowohl die linke, grüne als auch die liberale Seite musste stetige Kompromisse eingehen, um zu einer mehrheitsfähigen Lösung zu gelangen, was die eigene Wählerschaft oftmals verärgert haben dürfte. Dafür mussten die eigenen Ideen und Ansätze mit noch besseren Argumenten ausgearbeitet werden, um diese umgesetzt zu bekommen. Am Ende dürften die Lösungen somit für alle Seiten die besten geworden sein, schließlich gilt: Je hitziger die Debatte, desto besser am Ende das Ergebnis.

Tatsächlich wird sich für uns Anleger in diesem Jahr einiges ändern. Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024 wollen wir in diesem Beitrag einmal für unsere Leser zusammenfassen.

Mehr Netto vom Brutto

Die wohl wichtigste Neuerung für 2024: Selbst ohne Gehaltsanpassung durch den Arbeitgeber werden Arbeitnehmer ab dem Januar-Gehalt mehr Geld in der Tasche haben. Der Grund ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und damit des Betrages, ab dem Einkommensteuer bezahlt werden muss. Für Singles steigt dieser um 876 Euro auf 11.784 Euro und somit deutlicher als im Vorjahr und vor allem deutlicher als ursprünglich geplant. Damit müssen Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erst ab einem Jahresgehalt von 21.816 Euro Steuern bezahlen. Durch die Erhöhung steigt außerdem der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz (42 %) greift. Dieser wird für Alleinverdiener ab 66.761 statt wie bisher ab 62.810 Euro greifen.

Höhere Renten

Rentner erhalten in diesem Jahr womöglich ebenfalls mehr Geld. Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung soll die Altersrente ab Juli 2024 bundesweit um 3,5 % steigen und damit im gleichen Maße wie zuletzt im Westen, wobei im Osten auf die bisherigen Zahlungen sogar 4,2 % aufgeschlagen wurden. Die finale Entscheidung soll allerdings erst dann fallen, wenn die abschließenden Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Beitragszahler werden einen stabilen Satz von 18,6 % in die Rentenkasse einzahlen.

Das geplante Generationenkapital, welches eine abgespeckte Aktienrente darstellen wird, soll im Laufe des Jahres endlich in einem ersten Schritt umgesetzt werden, um auch für die kommenden Jahre stabile Beitragssätze zu gewährleisten. Eine bessere Rentenquote wird damit aller Voraussicht nach jedoch nicht gewährleistet werden.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird 2024 ebenfalls angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 steigt dieser von bisher 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro, womit Geringverdiener zusammen mit den höheren Freigrenzen doppelt profitieren. Bei Ausbildungsberufen muss die monatliche Vergütung mindestens 649 Euro im ersten und 909 Euro im vierten Lehrjahr betragen.

Außerdem steigt die monatliche Entgeltgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro, womit sich die Verdienstgrenze auf 6.456 Euro pro Jahr verschiebt. Wer als Rentner, Schüler, Student oder Arbeitnehmer über einen Midijob zusätzliches Geld verdienen möchte, der kann ab dem 1. Januar 2024 weiterhin bis zu 2.000 Euro vergünstigt dazuverdienen. Bis zu diesem Einkommen bezahlen Beschäftigte nur sehr geringe Beiträge in die Sozialversicherung. Die Dazuverdienstmöglichkeiten werden so attraktiver.

Höheres Bürgergeld

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, der bekommt ab Januar 2024 eine Erhöhung – und das nicht zu knapp. Seit dem 1. Januar 2024 erhalten alleinstehende und alleinerziehende, volljährige Erwachsene ohne Arbeit in der Regelbedarfsstufe I 563 Euro im Monat und damit 57 Euro, bzw. 12 % mehr als bislang. Diese Summe kann für tägliche Ausgaben, wie Nahrungsmittel, Hygieneartikel oder den Friseurbesuch genutzt werden, während das Jobcenter zusätzlich die Kosten für die Kaltmiete und die Heizkosten trägt. Inzwischen setzt das Amt hierfür eine angemessene Wohnungsgröße fest, womit diese gedeckelt werden. Zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro (+ 55 Euro), Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren 471 Euro (+51 Euro) pro Monat. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren 390 Euro (+42) und Kinder bis zum 6. Lebensjahr 357 Euro (+39 Euro).

Aufgrund der deutlichen Erhöhung wurden Rufe laut, dass sich Arbeit gegenüber dem bloßen Leistungsbezug des Bürgergeldes nicht mehr lohnen würde. Diesem Vorwurf hatten wir bereits im September einen umfangreichen Artikel gewidmet.

Krankenversicherung wird oftmals teurer

Wie schon beim Jahreswechsel auf das Jahr 2023 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, was sich am Ende in der Gehaltsabrechnung und damit dem Nettogehalt widerspiegeln kann. Im Schnitt steigen die Zusatzbeiträge auf 1,7 % des Bruttoeinkommens. Da der Zusatzbeitrag von jeder Kasse selbst festgelegt wird, steigt dieser nicht bei jeder Kasse. Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse drehen auch im zweiten Jahr in Folge nicht an der Preisschraube.

Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 4.987 auf 5.175 Euro. Gut-Verdiener bezahlen außerdem mehr Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Hier steigt die Bemessungsgrenze auf 7.300 Euro im Westen und 7.550 Euro im Osten.

Sonstiges

Weiterhin wird die Umsatzsteuer in der Gastronomie wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zurückgedreht und steigt somit von 7 auf 19 %. Die Förderung für Elektrofahrzeuge ist bereits im Dezember ausgelaufen, sollte ursprünglich über das Jahr hinaus laufen. Ansonsten kommt das Heizungsgesetz in abgemildeter Form, der CO2-Preis steigt und die Hürden für Balkonkraftwerke werden abgesenkt. Anleger von Kryptowährungen können sich über eine höhere Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte freuen, die von 600 auf 1.000 Euro angehoben wird.

Gestrichen werden unter anderem die umstrittenen Gas- und Strompreisbremsen sowie einigen Subventionen für die Landwirtschaft. Es kann also zu weiteren Preissteigerungen kommen.

Andreas Stegmüller

Ist Gründer und Betreiber dieses Blogs. Hat während seiner mehr als zehnjährigen Redakteurs-Laufbahn schon für mehrere große Medien zu den unterschiedlichsten Themen geschrieben. Die Börse ist seit 2016 seine Leidenschaft.

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